LGBTQIA+ Rechte

Beitragsbild: @Amnesty International

Situation weltweit

Homosexualität und Bisexualität wird in 69 Ländern strafrechtlich verfolgt und in 11 Staaten kann sie mit der Todesstrafe geahndet werden. Aber auch in Ländern, in denen Homosexualität nicht verfolgt wird, schützt der Staat Homosexuelle nicht ausreichend vor Anfeindungen und Gewalt und Gewalttaten gegen homo- oder bisexuelle Personen bleiben oft ungeahndet.

Auf Grund der starken gesellschaftlichen Diskriminierung leben weltweit viele Homosexuelle am Rande der Gesellschaft in Armut.

Transsexualität wird in manchen Ländern, wie beispielsweise in Russland, als psychische Krankheit angesehen, diese Einstufung trägt häufig zur Diskriminierung und Stigmatisierung von trans*-Personen bei. Ähnlich wie Homosexuelle werden auch Transsexuelle in einigen Ländern, wie zum Beispiel in Uganda verfolgt.

Auch in Europa sind Mitglieder der LGBTQIA+ Community Diskriminierung und Anfeindungen ausgesetzt. In Ungarn etwa ist die Information von Kindern über Homosexualität oder Transsexualität im Rahmen eines Gesetzes gegen Pädophilie verboten. In Polen und Slowenien, ähnlich wie Ungarn, gibt es Gesetze oder Gesetzesvorhaben, die LGBTQIA+ Personen diskriminieren.

https://fra.europa.eu/de/theme/lgbt-personenhttps://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/269633/die-rechtsstellung-von-trans-personen-im-internationalen-vergleich/https://www.deutschlandfunkkultur.de/lgbti-rechte-in-ungarn-polen-slowenien-die-europaeische-100.htmlhttps://www.lsvd.de/de/ct/1245-LGBT-Rechte-weltweit

 

L (Lesbian), G (Gay – Schwul) Lesben und Schwule sind homosexuell, das heißt sie verspüren eine Anziehung zum jeweils gleichen Geschlecht.
B (Bisexual) e.A.: Bisexuelle verspüren eine Anziehung zu beiden binären Geschlechtern (Männern und Frauen);

a.A.: Bisexuelle verspüren eine Anziehung sowohl zu ihrem eigenen, als auch zu allen anderen Geschlechtern

T (Transgender) Trans*-Personen sind Menschen, deren biologisches Geschlecht (sex) nicht mit dem sozialen (gefühlten) Geschlecht (gender) übereinstimmt. Der Gegensatz zu transgender ist cisgender. Bei cisgender Personen stimmen biologisches und soziales Geschlecht überein.
Q (Queer) Queer ist eine Sammelbezeichnung, sie beschreibt Menschen, die sich von der Cisgender-Heteronormativität abgrenzen.
I (Intersexual) Intersexuelle oder intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die eine Varianz bei der geschlechtlichen Entwicklung aufweisen, sie können bei der Geburt nicht einem der beiden binären Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ zugeordnet werden.
A (Asexual/Agender) Asexuelle haben kein oder nur wenig Verlangen oder Interesse an Sex, agender Personen fühlen sich keinem Geschlecht zugehörig oder geschlechtsneutral.
+ /* Das Plus oder der Stern fassen alle weiteren Identitäten, wie zum Beispiel Non-Binarität (= eine Geschlechtsidentität, nicht-binäre Personen fühlen sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig) oder Pansexualität (pansexuelle Personen verspüren eine Anziehung gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht) zusammen. Mehr Informationen können zum Beispiel auf https://www.regenbogenportal.de/ gefunden werden.
https://genderdings.de/gender-woerterbuch/

Rechtliche Stellung der LGBTQIA+-Community in Deutschland

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Öffnung der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 besteht in Deutschland nun auch für homosexuelle Paare die Möglichkeit, zu heiraten. Dennoch kann immer noch nicht von einer völligen rechtlichen Gleichstellung gesprochen werden: Zwar können gleich- wie andersgeschlechtliche Paare gemeinsam fremde Kinder adoptieren, jedoch besteht weiterhin ein wichtiger Unterschied im Abstammungsrecht zwischen hetero- und homosexuellen Ehen im Falle der Adoption eines leiblichen Kindes von einem der Elternteile. Dies ist vor allem für Ehen zwischen zwei Frauen relevant. So wird ein Ehemann bei der Geburt des Kindes seiner Ehefrau automatisch als Vater bzw. gesetzlicher Vertreter dieses Kindes anerkannt, obgleich er der leibliche Vater ist oder nicht. Eine Ehefrau hingegen kann erst durch eine Stiefkindadoption als Mutter des Kindes anerkannt werden.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/ehe-fuer-alle-homosexuelle-duerfen-ab-1-oktober-heiraten-a-1170535.htmlhttps://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/stiefkindadoption/stiefkindadoption-node.html

Ein für die trans*-Community wichtiger, aktuell von der Regierung geplanter Fortschritt ist der Erlass des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes, das das aktuell noch bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll. Nach dem noch bestehenden Transsexuellengesetz ist es trans*-Personen zwar derzeit möglich, eine amtliche Personenstandsänderung durchführen zu lassen, jedoch müssen sie hierfür eine lange Prozedur durchlaufen, die schließlich damit endet, dass letztlich an einem Amtsgericht über die Änderung entschieden wird. Vorher müssen Betroffene unter anderem bereits drei Jahre als das Geschlecht leben, zu dem sie sich zugehörig fühlen und zwei psychiatrische Gutachten einholen, bei denen sie sehr intime Fragen, wie beispielsweise zu ihrem Masturbationsverhalten, beantworten müssen. Zudem kosten die Gutachten mehr als 1000 €. Der genaue Inhalt des Selbstbestimmungsgesetzes ist zwar noch ungeklärt, jedoch sollen in jedem Fall die psychiatrischen Gutachten wegfallen, wodurch das Verfahren zur amtlichen Personenstandsänderung erheblich vereinfacht wird.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-101.html (Stand: 23.03.22) https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/rechtsbereiche/transsexuellenrecht/transsexuellenrecht-node.html

Seit 2013 gab es die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes, dessen biologisches Geschlecht nicht eindeutig feststellbar war, zunächst überhaupt kein Geschlecht anzugeben und es erst später, etwa in der Pubertät, nachzutragen. Bis 2018 gab es hierbei jedoch weiterhin nur die beiden Möglichkeiten „männlich“ und weiblich“. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2017 jedoch beschlossen hatte, dass diese Regelung grundrechtswidrig sei, da sie inter*-Personen sowohl in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG verletzte als auch gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot gem. Art. 3 III GG verstoß, wurde 2018 der § 22 III PStG novelliert. Gem. dem novellierten, bis heute geltenden § 22 III PStG ist es nun nicht nur möglich, den Geschlechtseintrag offen zu lassen, sondern auch die Angabe „divers“ in das Geburtenregister eintragen zu lassen.

Nicht-binäre Personen, die ihren Geschlechtseintrag erst später in ihrem Leben löschen oder zu „divers“ ändern lassen wollen, müssen den im Transsexuellengesetz bestimmten Weg gehen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/586098/9e46a6af839411688142114c73efc6f9/beilage_divers_07_01_19-data.pdfhttps://www.qz-ts-muc.de/personenstandsgesetz/regelungen-f%C3%BCr-personen-mit-non-bin%C3%A4rer-geschlechtsidentit%C3%A4t/https://www.bundestag.de/resource/blob/565996/b7bb6839c108409ae5a29a4cde23837a/wd-7-098-18-pdf-data.pdf

Alltagsdiskriminierung

Insbesondere die auch heutzutage noch stark in der Gesellschaft verankerte sogenannte Cis-Heteronormativität, also die unterbewusste Annahme der meisten Menschen, dass alle Menschen cisgeschlechtlich und heterosexuell sind, sorgt für Diskriminierung der LGBTQIA+ Community, da sie dazu führt, dass queere Personen in der Regel als „die Anderen“ betrachtet werden. Diskriminierung äußert sich hierbei nicht nur in Form von physischer Gewalt, sondern auch bzw. vor allem auf verbale Art, in Form abwertender Blicke oder durch anderes, von Vorurteilen geprägtes Verhalten gegenüber Betroffenen. So stellt nicht nur das Wort „schwul“ beispielsweise immer noch ein, vor allem unter der jungen Generation, weit verbreitetes Schimpfwort dar, auch weitere Begriffe aus der queeren Community wie zum Beispiel die Bezeichnung einer lesbischen Frau als „Lesbe“ sind stark negativ konnotiert. Häufig fallen außerdem abwertende Kommentare oder Blicke gegenüber Personen, deren Erscheinungsbild nicht dem Stereotyp „weiblich“ oder „männlich“ entspricht und auch nicht-binäre Personen werden regelmäßig mit Vorurteilen wie dem, sie könnten sich nur nicht für eines der beiden Geschlechter „Mann“ oder „Frau“ entscheiden, konfrontiert. Auch die Annahme gegenüber jeder Person, sie müsse ein Verlangen nach Sex oder Romantik verspüren, da sonst etwas „falsch“ mit ihr wäre, ist eine Form von Diskriminierung. All diese alltäglichen, vermeintlich „kleinen“ Äußerungen über oder gegenüber Mitgliedern der LGBTQIA+ Community sind also bereits Erscheinungsbilder einer immer noch fehlenden Anerkennung queerer Identitäten bzw. bestehenden, strukturellen Diskriminierung queerer Persönlichkeiten.


Anlaufstellen:

Für Personen mit Diskriminierungserfahrungen oder Menschen, die Hilfe oder Rat beispielsweise in Sachen Coming-Out benötigen, gibt es verschiedene Anlaufstellen.  

Das Queere Zentrum Erfurt bietet Beratung, Bildung und Raum für Begegnungen verschiedener queerer Gruppen an. https://www.queeres-zentrum-erfurt.de/.

Queer in Thüringen ist ein Portal für queere Veranstaltungen. https://www.queerinthueringen.de/

geschrieben von: Jule Knüttel und Annika Rossmann

 

13. April 2023