Kinderrechte

Was sind Kinderrechte?
Durch die Kinderrechtskonvention der UN, die in Deutschland seit 1992 gilt, ist festgelegt, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten gesehen und über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede gleichbehandelt werden sollen.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde bis auf die USA von allen Staaten ratifiziert. Die Einhaltung dieser rechtlich bindenden Konvention wird formell durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kontrolliert. 2011 ermöglichte ein Fakultativprotokoll neben dem Staatenberichtsverfahren auch die Individualbeschwerde durch Betroffene. Durch das Individualbeschwerdeverfahren können Kinder und Jugendliche beim Kinderrechtsausschuss eine Beschwerde gegen einen Vertragsstaat des Protokolls einlegen, wenn sie ihre in der Kinderrechtskonvention oder in den beiden Zusatzprotokollen festgehaltenen Rechte verletzt sehen.

Die Vier Prinzipien der Kinderrechtskonvention:
1. Recht auf Gleichbehandlung
•  Kein Kind darf aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, Religion, Hautfarbe, Behinderung oder politischen Ansichten diskriminiert werden.
2. Vorrang des Wohles des Kindes
• Bei allen Entscheidungen, die auch Auswirkungen auf Kinder haben, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu beachten.
3. Recht auf Leben, Gesundheit und Entwicklung
•  Es ist die Pflicht jedes Landes, die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu gewährleisten
4. Achtung der Meinung von Kindern
•  Kinder sind als Person ernst zu nehmen und in Entscheidungen einzubeziehen

Die zwei Zusatzprotokolle
• Schutz vor sexueller Ausbeutung und Kinderhandel 
Seit dem 15. August 2009 gilt das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention, welches 2000 verabschiedet wurde, auch in Deutschland. Das Zusatzprotokoll erklärt Handel mit Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie als völkerrechtliche Straftatbestände. Es ist die Pflicht der Staaten, diese zu bestrafen.

• Verbot der Rekrutierung Minderjähriger (Kindersoldat:innen) 
Ebenfalls im Jahr 2000 wurde ein weiteres Zusatzprotokoll verabschiedet, das Kinder in bewaffneten Konflikten schützt. Dieses Zusatzprotokoll gilt in Deutschland seit dem 13. Dezember 2004. Es erhöht das Mindestalter für die Teilnahme an den Kampfhandlungen von 15 auf 18 Jahre und verbietet die Zwangsrekrutierung von Personen unter 18 Jahren.

 


Anlaufstellen:

Das Kinder- und Jugendtelefon ist von montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 11 erreichbar.

Du willst Dich speziell für Kinderrechte einsetzen? Dann schaue hier vorbei: Amnesty International Ko-Gruppe Kinderrechte

Quellen
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/06-kinder
https://www.unicef.de/kinderrechtsarbeit/118090
https://amnesty-kinderrechte.de/allgemeines/

8. September 2022